13.10.2009

Im Nachgang zum 1. Mai in Ulm wurden laut Aussage der Polizei mehr als 400 Platzverweise ausgesprochen; bislang haben sich nur wenige Betroffene mit rechtlichen Mitteln dagegen gewehrt. Ein Verfahren, das zwischenzeitlich eingestellt wurde dokumentieren wir mit den Anlagen.
Das Verwaltungsgericht lässt im Einstellungsbeschluss deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Platzverweise erkennen. Wer die Rechtswidrigkeit einer solchen, gegen sie oder ihn verfügten Polizeimaßnahme feststellen lassen möchte, sollte sich für nähere Informationen an Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Münsterplatz 13, 89073 Ulm, Tel. 0731 / 140 410, info@kanzleiammuenster.de wenden. Ein möglichst zahlreiches Vorgehen ist schon deshalb sinnvoll, weil eine Wiederholung am nächsten 1. Mai droht und das dann zu erwartenden Argument der Polizei, bei der Feststellung zur Rechtswidrigkeit der Platzverweise handele es sich um Einzelfallentscheidungen, unbedingt widerlegt werden sollte.


Aktuelles:

Im Nachgang zum 1. Mai in Ulm wurden laut Aussage der Polizei mehr als 400 Platzverweise...

mehr
------------------

Positive Bilanz und kritisches Nachdenken

Ein erstes Resümee zum 1. Mai zieht das Bündnis ULM GEGEN RECHTS. Unser Ziel viele Bürgerinnen zu...

mehr
------------------

1. Mai 2009 – Einladung zu einer Nachbesprechung am 14. Mai 2009

Liebe Bündnisfreundinnen und Bündnisfreunde, zu einer Nachbesprechung vom 1. Mai 2009 in Ulm...

mehr
------------------